Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote und Aufträge

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge kommen nur zu den nachstehenden allgemeinen Geschäfts-bedingungen zustande. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Auftragsänderungen oder Erweiterungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Für Bauleistungen gilt ergänzend die VOB, Teil B, in der jeweils neuesten Fassung, welche ggf. bei uns einzusehen ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Preise

Unsere Preise sind Festpreise. Sollte der Auftrag jedoch nicht innerhalb von 6 Monaten vollständig abgewickelt sein, sind wir berechtigt, Preisanpassungen für steigende Material- und Lohnkosten vorzunehmen. Sämtliche Preise – auch Pauschal-preise – verstehen sich zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher USt.. 

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind zahlbar bei Erhalt ohne Abzug. Abschlags- und Teilrechnungen in Höhe der eingebrachten Teilleistungen können erstellt werden. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers gegen uns ist ausgeschlossen. Falls der Auftraggeber Ansprüche gegen seinen Versicherer (etwa Brand-/Wasserschaden- oder Elementarschutzversicherer) an uns abtritt und wir diese Abtretung annehmen, erfolgt die Abtretung nur erfüllungshalber. Der Auftraggeber bleibt gegenüber uns originärer Kosten-schuldner für alle Rechnungsbeträge, die von dem Versicherer nicht oder nicht vollständig beglichen werden.

4. Verzug

Wird uns die Leistungserbringung unmöglich oder geraten wir hiermit in Verzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurücktreten, ausgenommen im Falle höherer Gewalt oder Streik.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters, eines Subunternehmers oder Erfüllungsgehilfen.

6. Abnahme

Nach unserer Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu überprüfen und auf Verlangen zu bescheinigen. Etwaige erkennbare Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Findet eine fristgemäße Überprüfung nicht statt oder werden erkennbare Mängel nicht innerhalb dieser Frist angezeigt, gelten die Arbeiten als unbeanstandet abgenommen.

7. Mangelhaftung

Unsere Mangelhaftung beschränkt sich auf Nach-besserung oder Ersatzlieferung. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle des Fehlschlagens nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist oder Ablehnungsandrohung Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, Vertragsstrafen oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegen-stehen.
Das Gleiche gilt für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung und Verschulden bei Vertrags-abschluss. Die vorstehenden Regelungen der Ziffer 7 sind auch gegenüber Erfüllungsgehilfen und Subunter-nehmern anwendbar, einschließlich von Ansprüchen, die gegen diese direkt geltend gemacht werden. Sanierungsarbeiten (Reinigungs- und Instand-setzungsarbeiten) nach Brandschäden werden auf ihre Wirksamkeit durch Probearbeiten untersucht. Eine Gewährleistung für Brandschadensanierungsarbeiten übernehmen wir nur in dem Rahmen des Erfolges der Probearbeiten. Der Auftraggeber hat während der Dauer der Probearbeiten die Möglichkeit, den Erfolg, insbesondere auch hinsichtlich der Wiederverwendungs-fähigkeit und Wiederinstandsetzung, zu überprüfen und festzuhalten. Wird das gewünschte Ergebnis danach nicht erzielt, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Die bis dahin durchgeführten Arbeiten werden nach Aufwand abgerechnet.

8. Leistungen des Auftraggebers

Unseren Mitarbeitern muss zu den üblichen oder vereinbarten Arbeitszeiten freier Zugang zur Arbeitsstelle gewährleistet werden. Wartezeiten, sowie vergebliche Anfahrten werden gesondert nach Zeitaufwand abgerechnet. Das Gleiche gilt für etwaige erforderliche Räumungsarbeiten zur Vorbereitung von Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle ausreichend belüftet und beleuchtet ist und sorgt für die notwendige Beheizung, Strom-/Wasserversorgung sowie die erforderliche Entsorgung.

9. Baustelleneinrichtung

Ein verschließbarer Lagerraum für Arbeitsmaterial und Geräte sowie die Nutzung sanitärer Einrichtungen wird uns im Bedarfsfall kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ist der Auftraggeber hierzu nicht in der Lage, werden eventuell Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

10. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen der Datenschutzgrund-verordnung zulässig, elektronisch gespeichert und verwaltet werden.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen ist Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg.